Christian Hornung
Bad Neustadt, 31. Oktober 2020

FDP bringt Verkehrskonzept in den Stadtrat ein

Gemeinsamer Antrag der FDP und Neu!schter Liste

Die Fraktionsgemeinschaft Neuschter Liste/FDP fordert die zeitnahe Erarbeitung eines Konzeptes zur Verkehrsberuhigung im Ortsteil Herschfeld. Darauf aufbauend sollte im weiteren Schritt ein Gesamtkonzept für Bad Neustadt entwickelt werden, das wir zur Entlastung weiterer Stadtbereiche ebenfalls für erforderlich halten.

Rahmenbedingungen
Der Ortsteil Herschfeld ist nachweislich einer durch den Verkehr höchstbelasteten Bereiche im Stadtgebiet von Bad Neustadt. Eine im Zuge des Bebauungsplanes Herschfeld Ost im Juli 2020 durchgeführte schalltechnische Untersuchung hat beispielsweise im Abschnitt der Kirchstraße insgesamt 5.100 Fahrzeuge/24Std gezählt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese Zahlen durch stetige Erweiterungen des RHÖNKLINIKUM Campus noch weiter steigen werden. Zurückzuführen ist dieses hohe Verkehrsaufkommen in den Durchfahrtsstraßen Falltor-/und Kirchstraße (NES 20 alt) im Wesentlichen durch Pendler zum bzw. vom RHÖNKLINIKUM Campus und die direkte Anbindung der beiden Straßen zur NES 20 neu im Sinne einer vermeintlichen Abkürzungstrategie. Gleichwohl habe der Bau der NES 20 neu das Ziel verfolgt, den Verkehr zum RHÖNKLINIKUM Campus aber auch den gesamten überörtlichen Verkehr zu führen. Eine Entlastung ist für Herschfeld allerdings noch nicht zu erkennen. Mit der Realisierung der NES 20 neu habe die NES 20 alt jedoch an Verkehrsbedeutung verloren und könne aus Sicht des Landkreises folglich in absehbarer Zeit abgestuft werden. In diesem Sinne baut der Landkreis die Falltor-/Kirchstraße aus fiskalischen Gründen zunächst aus, ehe nach einer zu wahrenden Zeitspanne eine Abstufung zur Ortsstraße erfolgen könne. Damit hat die Stadt Bad Neustadt es in der Hand alle Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung herbeizuführen. Nach derzeitigem Stand ist mit Abschluss der kompletten Sanierungsarbeiten der Durchfahrtsstraßen nicht vor Ende 2023 zu rechnen. Dieses Zeitfenster ist zu nutzen, um ein tragfähiges Verkehrsberuhigungskonzept für den Ortsteil Herschfeld auf den Weg zu bringen. Dieses Konzept muss nach unserer Auffassung zu einer deutlichen Reduzierung des
Durchgangsverkehrs führen, damit nicht nur eine spürbare Lebensqualität durch weniger Lärm und Abgase für die betroffenen Anwohner erreicht wird, sondern auch die sensiblen, sicherheitsrelevanten Straßenabschnitte (Kindergärten, Schule) mit größtem Anspruch einer Gefahrenprävention szs. entschärft werden.
 
Vor diesem Hintergrund sollten die Beschränkungen und Auflagen für eine Verkehrsberuhi-
gung entlang folgender Kriterien durch die zuständigen Gremien der Stadt in Verbindung mit
den Fachbehörden des Landkreises evaluiert werden:
 
1. Reduzierung des LKW Schwerlastverkehrs (Tonnagebegrenzung bis max.7,5 to) zur Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastungen und zur Wahrung der Sicherheit von Fußgängern im Nahbereich entlang der Durchfahrtsstraßen;
 
 
2. Ausweisung von 30 Km/h Zonen zur nachhaltigen Geschwindigkeitsreduzierung unter Berücksichtigung der latenten Gefahrenbereiche an den Kindertagesstätten (dabei „Hersch-
feld Ost“) und der Grundschule inkl. Schulweg. Durch Verstetigung des Geschwindigkeits-
verlaufs und Vermeidung eines Flickenteppichs generiert man gleichzeitig ein sehr wirksa-
mes Lärmminderungsinstrument, nach dem Motto: langsamer + gleichmäßiger = leiser;
 
 
3. Maximale Verlagerung des (Schwerlast)Verkehrs auf überörtliche und gut ausgebaute
Straßen (Schwerpunkt: NES 20, B 279) anhand einer effektiveren Beschilderung;
 
 
4. Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs in den jeweiligen Durchgangsstraßen - auch als mögliche Ergänzung der geforderten 30 Km/h Zonen. Hierbei sollte das gesamte zur Verfügung stehende Spektrum (Verschwenkungen in der Straßenführung, Aufpflasterungen, Mittelinseln etc.) in die Überlegungen mit einfließen;
 
 
5. Verstärkung der Kontrollen der bisherigen und zukünftigen verkehrsrechtlichen Anordnungen gem. StVO, auch eingedenk der Tatsache, dass nach § 88 der Bayerischen Zuständigkeitsverordnung die Gemeinden ebenfalls für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, demzufolge auch die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffend, zuständig sind. Vor diesem Hintergrund sollten
auch die jeweiligen Ortseinfahrten an der Kirch-/und Königshoferstraße besser überwacht
werden, bis hin zu der Prüfung inwieweit die Aufstellung eines stationären Blitzers einem
Anspruch auf Einhaltung der Geschwindigkeiten, insbesondere mit Blick auf den Gefahren-
bereich der zukünftigen Kindertagesstätte an der Kirchstraße, gerecht wird;
 
 
6. Zur Eindämmung des motorisieren Verkehrs und zur Heraushebung der Ziele einer
zukunftsorientierten, ökologisch vorbildlich agierenden und fahrradfreundlichen Stadt,
sollte wegweisend in den beiden Durchgangsstraßen ein Radfahrweg eingerichtet werden.
Damit generiert man höhere Akzeptanz beispielsweise auch das RHÖNKLINIKUM Campus
„schadstofffrei“ zu erreichen.
 
Schlussbemerkung
Mit den vorgeschlagenen sechs Kriterien wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
Diese dienen lediglich als grobe Richtschnur bei der Erarbeitung eines Verkehrsberuhigungs-
konzeptes für den Ortsteil Herschfeld. Hier wird das Ziel vorgegeben nicht der der Weg.
Wir erwarten gleichzeitig, dass das „Herschfelder Konzept“ als Vorreiterrolle zur Ausfäche-
rung auf andere verkehrsbelastete Ortsteile im Sinne eines ganzheitlichen Konzeptes für ganz Bad Neustadt dienen.
 
Bad Neustadt, 15. Oktober 2020

Für die Neu!schter Liste

Johannes Benkert

Petra Bieber

Für die FDP

Hartmut Schmutz


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