Christian Hornung
Irmelshausen, 14. Februar 2022

FDP Rhön-Grabfeld fordert Auslaufen aller Corona-Maßnahmen zum 19. März

Öffnungsperspektive auch für Clubs und Bars

Die Bundesregierung beschloss Ende November eine Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, das die Grundlage der durch die Bundesländer verordneten Corona-Maßnahmen bildet. Diese Version des Infektionsschutzgesetz ist bis zum 19. März befristet und kann um drei Monate verlängert werden.

Die FDP Rhön-Grabfeld fordert die Bundesregierung in einem einstimmigen Vorstandsbeschluss auf, das Infektionsschutzgesetz zum oben genannten Zeitpunkt auslaufen zu lassen. Die einschneidenden Grundrechtseingriffe während der Pandemie wurden seit Beginn immer damit begründet, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems oder zuletzt auch der kritischen Infrastruktur drohe. Eine solche Überlastung ist nach jetzigem Stand Mitte März auch dank fortgeschrittener Impfkampagne sowie neuer Medikamente nicht mehr zu erwarten. Aus diesem Grund müssen sämtliche Maßnahmen zurückgenommen werden, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie ausgesprochen wurden.

Vorstandsmitglied Christian Hornung, der als Lehrer die Folgen des Lockdowns in den Schulen aus erster Hand erlebt hat, ergänzt: „Die Kollateralschäden, die durch die Maßnahmen im Bildungswesen, aber auch in der Wirtschaft und der psychischen Gesundheit entstanden sind, stehen mittlerweile in keinem gesunden Verhältnis mehr. Da jeder ein Impfangebot erhalten hat, muss wie bereits von der Bundespolitik im Frühjahr 2021 versprochen, an erster Stelle wieder eigenverantwortliches Handeln stehen. Ein Blick in andere europäische Länder zeigt, dass dies möglich ist.“

Obwohl die bayerische Landesregierung endlich Lockerungen vorgenommen hat und damit Teile der Forderungen der FDP Bayern um Landeschef Martin Hagen umsetzte, müssen auf dem Weg zum 19. März die immer noch bestehenden Grundrechtseingriffe stets auf Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Die FDP Rhön-Grabfeld hofft, dass dafür nicht mehr der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, wie beispielsweise beim Kippen der 2G-Regel für den Einzelhandel, erforderlich ist. Es ist Aufgabe der Landesregierung, selbst tätig zu werden und nicht auf Gerichtsentscheidungen zu warten.

So meint auch Karl Graf Stauffenberg, Kreisrat und Vorsitzender der FDP Rhön-Grabfeld: „Wir freuen uns, dass die bayerische Landesregierung endlich auf den Kurs der FDP Bayern umgeschwenkt ist, auch wenn bei Herrn Söder wohl eher Wahlkampfgründe als Überzeugungen dahinterstecken. Trotz der Kehrtwende dürfen wir nicht vergessen, dass derzeit immer noch Bars, Clubs und Discotheken seit November geschlossen sind. Wir fordern auch für diese Branche eine Öffnungsperspektive.“


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