Berlin, 8. März 2004

Beschluss des FDP-Bundesvorstands zum so genannten Großen Lauschangriff

Der FDP-Bundesvorstand hat auf seiner heutigen Sitzung beschlossen:

Der FDP-Bundesvorstand begrüßt ausdrücklich die von den liberalen Persönlichkeiten SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, DR. BURKHARD HIRSCH und GERHART BAUM erwirkte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum so genannten Großen Lauschangriff. Die Unantastbarkeit der Menschenwürde in Artikel 1 Abs. 1 GG, das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit in Artikel 2 Abs. 1 GG und der Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13 GG bekommen nach diesem Urteil eine deutlich größere Bedeutung gegenüber dem Schutz der inneren Sicherheit. Nur durch die von der FDP immer gewollte verfassungskonforme Auslegung des Artikel 13 Abs. 3 GG, mit dem der so genannte Große Lauschangriff verfassungsrechtlich legitimiert werden sollte, konnte die Feststellung von verfassungswidrigem Verfassungsrecht verhindert werden. Ein Großteil der gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der elektronischen Abhörmaßnahmen in der Strafprozessordnung wurden für verfassungswidrig erklärt.

Die FDP wird die Einhaltung dieser rechtsstaatlichen Grundsätze für den Erhalt der Privatheit und der Menschenwürde in der Rechts- und Innenpolitik einfordern. Sie wird den Auftrag an den Gesetzgeber zur restriktiven Ausgestaltung elektronischer Abhörmaßnahmen aktiv aufgreifen und darauf drängen, dass es nicht nur zu den notwendigsten Reparaturen kommt.

Dieses Urteil hat auch Auswirkung auf die Ergebnisse der Rechts- und Innenpolitik der vergangenen Jahre, die immer stärker zu immer weiteren und immer neuen Regelungen zur Kontrolle und Überwachung der Bürgerinnen und Bürger geführt hat, ohne dass
darüber ausreichend Rechenschaft abgelegt werden musste und die Wirkungen und mögliche Erfolge immer neuer Eingriffsmechanismen rechtstatsächlich untersucht wurden. Die außerordentliche Zunahme der Telefonabhörmaßnahmen und der Datensammlung auf Verdacht sind dafür nur Beispiele. Dies gilt nicht nur für die Bundesgesetzgebung, sondern im gleichen Umfang für Polizeigesetze der Länder, die sich über die Abwehr konkreter Gefahren hinaus immer weiter auf Vorbeugung beziehen, also auf ein nicht mehr abgrenzbares, jedermann betreffendes Vorfeld.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeigt den Gesetzgebern, dass diese Entwicklung zu einem Ende kommen muss, und bestätigt die Position der FDP.


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