5. Mai 2026

Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant

Eine liberale Demokratie lebt von offener Debatte, kontroversem Austausch und dem

Vertrauen darauf, dass gute Argumente im Wettbewerb überzeugen. Eine freie
Gesellschaft braucht keine Angst vor Worten – sie braucht starke Bürgerinnen und
Bürger, die ihre Meinung frei äußern dürfen, ohne unverhältnismäßige staatliche
Eingriffe zu fürchten.

Die FDP Unterfranken steht für ein Strafrecht, das sich auf echte Rechtsverletzungen
konzentriert, nicht auf politische Bewertungen von Äußerungen. Unser Ziel ist ein
moderner, schlanker und klarer Rechtsstaat, der Freiheit schützt statt Sprache zu
sanktionieren. Kritik ist kein Risiko, sondern die Grundlage einer lebendigen
Demokratie.

  1. Gleiche Meinungsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen denselben Schutz genießen – unabhängig
    davon, ob sie Privatperson oder Spitzenpolitiker sind. Ein demokratischer Staat
    braucht keine Sondertatbestände zur Ehrung politischer Amtsträger. Daher fordern wir: die ersatzlose Streichung des § 188 StGB.
    Die bestehende Strafrahmenerhöhung ist unverhältnismäßig und führt zu einer
    ungerechtfertigten Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Bürgerinnen und
    Bürgern.
    die Abschaffung des § 90 StGB.
    Eine freie Gesellschaft braucht kein Sonderstrafrecht zum Schutz staatlicher
    Würdenträger.
  2. Meinungsfreiheit vor unklaren Strafnormen Wo das Strafrecht unbestimmte Grenzen zieht, entsteht Unsicherheit – und Unsicherheit
    hemmt Debatte. Der normale Ehrschutz (§§ 185–187 StGB) bietet bereits umfassende
    Abwehrmöglichkeiten gegen persönliche Angriffe, Beleidigungen oder Verleumdungen. Daher fordern wir: die Streichung von § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
    Die Grenze zwischen zulässiger Meinung und strafbarer Äußerung bleibt in der
    Praxis zu vage.
  3. Für eine Debattenkultur ohne staatlich geförderte Denunziation Meldeportale für angebliche Straftaten im Netz schaffen ein Klima des Misstrauens und
    fördern Denunziation statt Dialog. Wir stehen für Zivilcourage – nicht für staatlich
    legitimierte Hinweisportale für Meinungsdelikte. Eine liberale Gesellschaft lebt von
    Diskussion – nicht von anonymer Meldung. Deshalb setzen wir uns ein: gegen die Einrichtung jeglicher Meldeportale für Äußerungsdelikte, sowie für die
    Abschaffung bereits bestehender Portale.
  4. Rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit bei Ermittlungsmaßnahmen Wohnungsdurchsuchungen und Beschlagnahmen sind ein schwerwiegender Eingriff in die
    Privatsphäre. Zur ausschließlichen Verfolgung von Äußerungsdelikten stehen regelmäßig
    mildere, ebenso effektive Mittel zur Verfügung (z. B. Screenshots, digitale
    Sicherungen). Wir fordern daher: Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen von Äußerungsdelikten (§§ 185–187, 130 StGB)
    nur dann zuzulassen, wenn ein Tatnachweis anderweitig nicht möglich ist und
    keine sonstigen anderweitigen Straftaten begangen worden sind.
    So stellen wir sicher, dass der Staat nur dort eingreift, wo es absolut
    erforderlich ist.
    Beschlagnahme sowie Einziehungen von digitalen Datenträgern zur Verfolgung von
    Äußerungsdelikten grundsätzlich zu verbieten, wenn nicht zusätzlich anderweitige
    Straftaten begangen worden sind.

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