Bad Kissingen, 12. März 2011

Änderung der Verfassung des Freistaats Bayern

Schuldenbremse

Die FDP Unterfranken fordert eine Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern zur Verankerung einer Schuldenbremse. Dabei soll der Grundsatz eines auszugleichenden Landeshaushalts ohne Netto-Kreditaufnahme normiert werden.

Bei Konjunkturschwankungen und außergewöhnlichen Notsituationen muss der Freistaat jedoch handlungsfähig bleiben. Dabei müssen die engen Vorgaben des Grundgesetzes beachtet werden.

Die FDP Unterfranken fordert die Möglichkeit konjunkturbedingte Haushaltsdefizite im Abschwung zu erlauben, denen eine entsprechende Verpflichtung zur Einbeziehung konjunkturbedingter Überschüsse im Aufschwung gegenüberstehen muss. Dadurch soll mittel- bis langfristig gewährleistet sein, dass Kreditaufnahmen im Abschwung durch Überschüsse im Aufschwung getilgt werden.

Die FDP Unterfranken fordert, dass im Zusammenhang mit Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen der Finanzbedarf zur Beseitigung der daraus resultierenden Schäden und für vorbeugende Maßnahmen gewährleistet wird. Die damit verbundenen Rückführungspflichten sind mit entsprechenden Tilgungsregelungen binnen eines angemessenen Zeitraumes zu versehen.

K. Klein


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