Es wird beantragt, das System so anzupassen, dass landwirtschaftliche Klein- und Mittelbetriebe bis maximal zu einer Größe von 80 Hektar hinsichtlich ihrer Berichts- und Dokumentationspflichten spürbar zu entlasten. Die bestehenden Anforderungen sollen so reduziert werden, dass der hierfür entstehende Arbeitsaufwand auf einen einmaligen monatlichen Vorgang begrenzt werden kann, auch dann, wenn Fördergelder der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen werden.
Begründung
Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe sind in besonderem Maße durch bürokratische Pflichten belastet. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand bindet Zeit und personelle Ressourcen, die für die eigentliche landwirtschaftliche Tätigkeit benötigt werden.
Gerade Betriebe mit einer Fläche von bis zu 80 Hektar verfügen häufig nicht über eigene Verwaltungsstrukturen, um die umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten ohne erhebliche Zusatzbelastung zu erfüllen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Fördermittel der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland bezogen werden.
Eine Reduzierung und Vereinfachung der Berichts- und Dokumentationspflichten würde dazu beitragen, die Betriebe wirksam zu entlasten, die Wirtschaftlichkeit kleinerer landwirtschaftlicher Unternehmen zu stärken und den bürokratischen Aufwand auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, ohne die notwendige Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Mittel grundsätzlich infrage zu stellen.
Derzeit befassen sich kleinere landwirtschaftliche Betriebe nicht selten ein bis zwei Arbeitstage pro Woche mit Ausarbeitungen, Dokumentationen und Berichtspflichten. Dieser Aufwand ist unverhältnismäßig hoch und steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den eigentlichen landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Die übermäßige Bürokratielast beeinträchtigt damit die Konzentration auf die praktische Bewirtschaftung der Betriebe und erschwert eine wirtschaftlich sinnvolle Betriebsführung.
Eine spürbare Entlastung in diesem Bereich ist daher erforderlich, um den Verwaltungsaufwand auf ein vertretbares Maß zu senken und den landwirtschaftlichen Betrieben wieder mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu ermöglichen. Zudem leidet auch das eigenen Familienleben durch diese für die Landwirtschaft eigentlich lebensfremde bürokratischen Tätigkeiten, da diese Tätigkeiten oft in die Abendstunden oder auf die Wochenenden verlegt werden müssen.