Im Rahmen dieser Vereinbarungen sollen insbesondere Asylbewerber, die in Deutschland lediglich über einen Duldungsstatus verfügen, mit Unterstützung der Bundesrepublik in bestehenden oder zu entwickelnde, geeigneten, wirtschaftlichen Projekten in sicheren Drittstaaten eingesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere die Bereiche Landwirtschaft, Handwerk und Industrie berücksichtigt werden. Ziel ist es, gemeinsam mit den jeweiligen Drittstaaten wirtschaftlich fördernde Projekte aufzubauen, Beschäftigungsmöglichkeiten für die betreffenden Asylbewerber in den Drittstaaten zu schaffen und vorhandene Arbeitskraft sinnvoll einzusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt diese Projekte organisatorisch, fachlich und gegebenenfalls mit einer Anschubfinanzierung. Die aus diesen Projekten entstehenden Erträge sollen nach Abzug der tatsächlichen Kosten fair zwischen den beteiligten Partnern aufgeteilt werden. Dabei sind menschenwürdige Arbeitsbedingungen, rechtliche Mindeststandards und transparente vertragliche Regelungen sicherzustellen.
Begründung
Durch vertragliche Kooperationen mit sicheren Drittstaaten können wirtschaftliche Entwicklung, geordnete Migrationssteuerung und praktische Beschäftigungsperspektiven miteinander verbunden werden.
Insbesondere Asylbewerber mit Duldungsstatus erhalten dadurch die Möglichkeit, ihre Arbeitskraft sinnvoll einzubringen, berufliche Erfahrungen zu sammeln und zur wirtschaftlichen Entwicklung in kooperierenden Drittstaaten beizutragen.
Gleichzeitig können sichere Drittstaaten durch Investitionen, Know-how und gemeinsame wirtschaftliche Projekte gestärkt werden. Dies kann langfristig dazu beitragen, Fluchtursachen zu mindern, wirtschaftliche Eigenständigkeit zu fördern und den Druck auf das deutsche Asyl- und Sozialsystem zu reduzieren.