5. Mai 2026

Wirtschaftliche Zusammenarbeit mit sicheren Drittländern zur Lebenssicherung von Asylbewerbern und Entlastung der Sozialsysteme

Die Bundesrepublik Deutschland entwickelt ein System vertraglicher Kooperationen mit sicheren Drittstaaten, um wirtschaftliche Zusammenarbeit, geordnete Migration und praktische Integrations- beziehungsweise Rückkehrperspektiven miteinander zu verbinden.

Im Rahmen dieser Vereinbarungen sollen insbesondere Asylbewerber, die in Deutschland lediglich über einen Duldungsstatus verfügen, mit Unterstützung der Bundesrepublik in bestehenden oder zu entwickelnde, geeigneten, wirtschaftlichen Projekten in sicheren Drittstaaten eingesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere die Bereiche Landwirtschaft, Handwerk und Industrie berücksichtigt werden.

Ziel ist es, gemeinsam mit den jeweiligen Drittstaaten wirtschaftlich fördernde Projekte aufzubauen, Beschäftigungsmöglichkeiten für die betreffenden Asylbewerber in den Drittstaaten zu schaffen und vorhandene Arbeitskraft sinnvoll einzusetzen. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt diese Projekte organisatorisch, fachlich und gegebenenfalls mit einer Anschubfinanzierung.

Die aus diesen Projekten entstehenden Erträge sollen nach Abzug der tatsächlichen Kosten fair zwischen den beteiligten Partnern aufgeteilt werden. Dabei sind menschenwürdige Arbeitsbedingungen, rechtliche Mindeststandards und transparente vertragliche Regelungen sicherzustellen.

Begründung


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