Ziel dieser Regelung ist es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden dauerhaft zu sichern und deren verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltung wirksam zu stärken.
Begründung
Die Kommunen leisten und gestalten das Leben vor Ort. Sie übernehmen die Aufgaben der notwendigen Daseinsvorsorge ebenso wie zahlreiche freiwillige Leistungen, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Lebensqualität und die Attraktivität unserer Städte und Gemeinden von zentraler Bedeutung sind. Damit sind die Kommunen ein ursprüngliches und tragendes Element des gemeinschaftlichen Zusammenlebens.
Die derzeitige finanzielle Belastung durch die Kreisumlage lässt vielen Kommunen jedoch kaum noch ausreichenden Gestaltungsspielraum. Zahlreiche Städte und Gemeinden stehen finanziell unter massivem Druck oder befinden sich bereits in einer Situation, in der ihre Handlungsfreiheit durch aufsichtsrechtliche Eingriffe erheblich eingeschränkt wird. Damit wird der verfassungsrechtliche Grundgedanke kommunaler Selbstverwaltung zunehmend ausgehöhlt.
Die immer weiter steigende Belastung der Kommunen durch Kreisumlagen stellt eine nicht hinnehmbare Zäsur dar. Die kommunale Selbstbestimmung und die freiheitliche Gestaltung des örtlichen Gemeinwesens dürfen nicht durch zusätzliche finanzielle Belastungen seitens der Landkreise und mittelbar auch durch die Landespolitik immer weiter eingeschränkt werden.
Der Einwand, eine Begrenzung der Kreisumlage nehme den Landkreisen notwendige finanzielle Spielräume, greift zu kurz. Es ist Aufgabe der Landkreise und des Landes, tragfähige und gerechte Finanzierungsstrukturen zu schaffen, ohne dabei einseitig auf die Finanzkraft der Kommunen zuzugreifen. Eine solide Haushaltsführung und eine sachgerechte Finanzverteilung müssen sicherstellen, dass finanzielle Schieflagen nicht zulasten der kreisangehörigen Kommunen ausgeglichen werden.
Die gesetzliche Festlegung eines Höchstsatzes von 45 Prozent ist daher ein notwendiger Schritt, um die kommunale Selbstverwaltung zu schützen, finanzielle Überforderung zu verhindern und den Städten und Gemeinden wieder den notwendigen Spielraum für ihre eigentlichen Aufgaben zu geben.