Begründung
Selbstbestimmung ist ein zentrales Grundrecht, das uneingeschränkt auch am Lebensende gelten muss. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestätigt und die Pflicht des Staates zur Respektierung der Autonomie betont. Der gegenwärtige Status quo ist jedoch unzureichend und führt bei Betroffenen, Angehörigen und Ärzten zu großer Unsicherheit und emotionalen Konflikten.
Es ist unsere liberale Pflicht, Bedingungen zu schaffen, die es jedem Einzelnen ermöglichen, seine letzte Lebensphase nach den eigenen Werten und Überzeugungen zu gestalten. Die Verwirklichung zentraler Werte wie Eigenverantwortung und Würde erfordert einen doppelten Ansatz:
1. Die Stärkung der Autonomie:
Die dringende Aufforderung an Landes- und Bundespolitik zielt darauf ab, die notwendige Rechtssicherheit für die Suizidbeihilfe zu schaffen. Nur durch klare Gesetze können wir Missbrauch verhindern und gleichzeitig die individuelle Kontrolle über den letzten Lebensabschnitt garantieren.
2. Die Gewährleistung der Fürsorge:
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist untrennbar mit dem Recht auf bestmögliche Begleitung verbunden. Durch die Einrichtung einer lokalen unabhängigen Beratungsstelle in den Kommunen und die Förderung der Palliativdienste stellen wir sicher, dass Menschen umfassend informiert werden und jede gewünschte Form der Unterstützung (palliativ oder Beihilfe) in Anspruch nehmen können.
Durch die Kombination dieser Forderungen schaffen wir ein Umfeld, in dem das individuelle Wohl und die Würde des Einzelnen im Mittelpunkt stehen – ein fundamentaler Beitrag zu einer menschengerechteren Gesellschaft.